Häufig gestellte Fragen

Biologischer Anbau

Ist alles abgegebene Saatgut kontrolliert biologisch?

ARCHE NOAH fördert den biologischen Anbau. Alle ErhalterInnen und Mitglieder sind aufgefordert, selbst biologisch zu gärtnern und zu vermehren. Die kontrolliert biologisch arbeitenden landwirtschaftlichen Betriebe sind im Kapitel „ErhalterInnen“ gekennzeichnet.

Gültigkeit

Wie lange sind die Angebote gültig?

Das online Sortenhandbuch wird laufend aktualisiert und erscheint alle zwei Jahre (jeweils ungerade) als Druckwerk. Alle ErhalterInnen sind aufgefordert, ihre Angebote über zwei Jahre aufrecht zu erhalten. Nach Erscheinen des gedruckten Sortenhandbuchs verlieren alle alten Printversionen ihre Gültigkeit.

Kreislaufprinzip

Muss Saatgut rückerstattet werden?

Eine Rückerstattung von Saatgut der bestellten Sorten aus eigener Vermehrung ist nicht verpflichtend. Es ist aber im Sinne der Sortenerhaltung, wenn Sie selbst von ausgewählten Sorten, die Sie länger als ein Jahr anbauen wollen, sortenreines Saatgut gewinnen und auch als Erhalter und Anbieter dieser Sorte auftreten. Bitte notieren Sie den Sortennamen, das Jahr der Bestellung und die Herkunft des Samens sorgfältig, damit die Identität der Sorten nachvollziehbar bleibt und das Wissen weitergegeben werden kann. Informationen über die Techniken der sortenreinen Saatgutvermehrung erhalten Sie im Arche Noah Büro.

Portionsgrößen

Wie groß sind die versendeten Portionen?

Vgl. die untenstehende Portionsgrößen-Tabelle. Bitte bedenken Sie, dass die meisten Angebote aus privaten Gärten stammen. Das Saatgut wird selbst gewonnen und händisch gereinigt. Es können daher keine großen Mengen abgegeben werden, die Portionen sind für ein bis zwei Anbausaisonen im Hausgarten gedacht.

Sortenauswahl

Welche Sorten finde ich im ARCHE NOAH Sortenhandbuch - welche nicht?

Den gesetzlichen Regelungen entsprechend kann über das Sortenhandbuch nur Vermehrungsmaterial von Garten- & Feldfrüchten abgegeben werden, das dem Schutz und Austausch pflanzengenetischer Ressourcen dient (also von alten Zuchtsorten, Landsorten oder Hofsorten, Erhaltungssorten, Sorten für Anbau unter besonderen Bedingungen), nicht jedoch nach EU-Richtlinien zugelassene Handelssorten. Auch unter den angebotenen Obstsorten finden Sie vorwiegend alte, oft nur schwer erhältliche Sorten. Sie finden im Sortenhandbuch keine Hybridsorten oder gentechnisch veränderten Sorten.

Sortenerhaltung

Was unterscheidet das ARCHE NOAH Sortenhandbuch von herkömmlichen Saatgutkatalogen?

Hauptzweck des Sortenhandbuchs ist die Verbreitung seltener und gefährdeter Sorten von Kulturpflanzen, die im Handel nicht oder nicht mehr angeboten werden, mit dem Ziel ihrer Erhaltung. Das Saatgut wird von HausgärtnerInnen und LandwirtInnen (ARCHE NOAH ErhalterInnen) gewonnen, die durch ihr privates Engagement seltene Sorten verfügbar machen. Viele Sorten werden auch vom ARCHE NOAH Sortenarchiv aus der laufenden Vermehrungsarbeit eingebracht.

Vermehrungsmaterial

Welche Art von Vermehrungsmaterial bekomme ich?

Wenn keine zusätzlichen Angaben gemacht werden, werden über das Sortenhandbuch (von allen samenvermehrbaren Pflanzen) Samen abgegeben. Es werden aber auch Edelreiser, Knollen oder Pflänzchen verschickt.

Portionsgrößen-Tabelle

Korngrößen / Kulturarten Portionsgrößen
Kleinsamige ½ - 1 kleiner Teelöffel (z.B. Amarant, Endivie, Fenchel, Karotte, Lauch, Mohn, Petersilie, Salat, Sellerie, Tabak, Zichorie, Zwiebel)
Mittelgroßsamige 1 gehäufter Esslöffel (z.B. Garten-Melde, Hanf, Hirse, Lein, Leindotter, Linse, Mangold, Pastinak, Beta-Rüben, Schwarzwurzel)
Großsamige 30 Samen (z.B. Bohne, Erbse, Lupine, Platterbse, Soja, Sonnenblume)
Nachtschattengewächse 20-30 keimfähige Samen (z.B. Aubergine, Paprika, Tomaten. Eine Ausnahme bilden ev. Fleischtomaten, die extrem wenige Samen enthalten!)
Kürbisgewächse 12 Samen (z.B. Gurke, Melone, Kürbisse, Kalebasse. Achtung auf leeres Korn! - erkennbar daran, dass man es leicht über den Daumennagel brechen kann)
Kreuzblütler mind. 30 Samen (z.B. Brokkoli, Blumenkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Kraut, Mizuna, Pak Choi, Kohlrüben, Stoppelrübe, Radies, Rettich)
Getreide Mind. 3 Esslöffel, wenn vorhanden mehr (z.B. Einkorn, Emmer, Gerste, Hafer, Weizen, Roggen, Dinkel, Buchweizen)
Mais mind. 150 Korn von mind. 5-10 Kolben
Knollen & Zwiebeln 5-10 Stück, gesund und wohlausgebildet (z.B. von Kartoffeln, Topinambur, Oca bzw. von Schalotte, Steckzwiebel)
Knoblauch 15 Zehen oder Brutknollen, gesund und wohlausgebildet
Edelreiser 2 Stück mit mind. 6 Augen
Stecklinge, Ableger 3 Stück
Bewurzelte Steckhölzer 2 Stück
Steinobst–Samen 10 Stück

Kennzeichnung besonders erhaltenswerter Sorten

Die Kennzeichnung regionaler, traditioneller Sorten soll die Orientierung im Sortenhandbuch erleichtern und die langfristige Erhaltung von Sorten fördern, die besondere regionale Bedeutung haben. Die Kennzeichnung wird von der Redaktion aufgrund von Recherchen und Einschätzungen vorgenommen, spiegelt aber nur den momentanen Wissensstand wieder und hat zur Voraussetzung, dass alle Angaben der ErhalterInnen korrekt sind. Auch Sorten ohne Auszeichnung können daher durchaus erhaltenswert sein. Oft ist schlichtweg die verfügbare Information nicht ausreichend, um eine Entscheidung zu treffen. Jeder, der interessante Informationen über Herkunft und Geschichte einzelner Sorten beisteuern kann oder Sorten für die Kennzeichnung vorschlagen möchte, ist dazu eingeladen. Ziel sollte sein, den Wissenstand über die einzelnen Sorten kontinuierlich zu verbessern. Wir hoffen, dass in den kommenden Jahren mit Hilfe unserer Mitglieder diese Informationen (über genaue Herkunft, traditionelle Nutzung etc.) weiter vervollständigt werden können und bitten Sie um Ihre Mithilfe.

Kriterien für die Kennzeichnung:

  1. Regionalität: Sorten aus dem deutschsprachigen Raum und jenen Nachbarländern, mit denen historisch intensiver Austausch von Sorten und Saatgut stattfand (Ungarn, Tschechische Republik, Nord-Italien, Kroatien, Bosnien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Polen, Russland). Für die ausgezeichneten Sorten sollte regionale Herkunft und historische oder aktuelle regionale Bedeutung mit hoher Wahrscheinlichkeit oder nachweislich (mündliche Quellen, Literaturquellen, Angaben anderer Sammlungen, z.B. Genbanken) gegeben sein.
  2. Alter: Sorten und Herkünfte sollen gekennzeichnet werden, deren Anbau nachweislich bis in die 1970er Jahre (EU-Länder, Schweiz) / 1980er Jahre (außerhalb der EU) zurückverfolgt werden kann. Begründung: Mit der Umsetzung der europäischen Saatgutverkehrsrichtlinien (ca. 1995) in Österreich verschwanden viele ältere Gemüsesorten aus dem österreichischen Handel. In der Schweiz besteht hingegen bis heute keine Zulassungspflicht für Gemüse; das Potential an regionalen Sorten kann daher größer eingeschätzt werden. Viele osteuropäische Länder wiederum hatten bis zur „Wende“ ausschließlich staatliche Züchtung und daneben teilweise noch viele Lokal- und Hofsorten, die u.a. durch die Öffnung zum internationalen Saatgutmarkt heute vom Verschwinden bedroht sind.

Im Sortenhandbuch verwendete Abkürzungen und Symbole

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